Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes

 

Liebe Mitglieder,

Am 6. Mai haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf eine stufenweise Öffnung des Sportbetriebs in ganz Deutschland geeinigt. Für Hessen hat die Landesregierung einen Tag später konkrete Schritte zur Wiederaufnahme des Sports beschlossen. Die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020) beschreibt den entsprechenden Rahmen für die Wiederaufnahme des Vereinssports. Weiterhin hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht. Hierzu gehört unter anderem die Empfehlung, sich an die sportartspezifischen Hygienekonzepte und Übergangsregeln des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB – siehe unten) sowie der jeweiligen Fachverbände zu halten.

Aufbauend auf diesen Handlungsempfehlungen haben alle Abteilungen Konzepte erarbeitet, mit denen wir möglichst vielen Mitgliedern die Wiederaufnahme des Sportbetriebes ermöglichen können. Die Abteilungen informieren ihre Mitglieder jeweils im Detail über die sportartspezifischen Regelungen und die im laufenden Sportbetrieb einzuhaltenden Maßnahmen.

Übergreifend für alle Abteilungen haben sämtliche Mitglieder des TV 1860 Hofheim vor der ersten Trainingsteilnahme einen unterzeichneten Krankheitsfragebogen sowie eine Einverständniserklärung mitzubringen. Ohne diese ist eine Teilnahme am Training nicht möglich. Die hier referenzierten Regeln sind teilweise sportartspezifisch und über die Abteilungen bzw. Übungsleiter erhältlich.

Wir bitten alle Mitglieder dringend, sich an die Corona-Vorschriften zu halten und den Anweisungen der Übungsleiter*innen unbedingt Folge zu leisten. Wir behalten uns bei Nichtbeachtung einen Ausschluss vom Training vor.

Die zehn Leitplanken des DOSB
(Version vom 28. April 2020)
Quelle: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=)

Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklat- schen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zwei- kampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Da- bei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zu- dem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.

Risiken in allen Bereichen minimieren
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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